KIWi Kompass

Chancen und Risiken

des jeweiligen Wissenschaftssystems

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Definition des Kriteriums

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Was ist mit "Chancen und Risiken des jeweiligen Wissenschaftssystems" gemeint?

Die Bewertung der Potenziale eines Wissenschaftssystems und der sich daraus ergebenden Chancen für Kooperationen lässt sich nicht anhand eines abgeschlossenen Kategoriensystems vornehmen, dafür sind die Systeme zu vielfältig und zu komplex. Eine entsprechende Einschätzung kann daher immer nur ausschnittsweise unter Berücksichtigung der individuellen Schwerpunktsetzungen und institutionellen Interessenlagen erfolgen. Ausgewählte Subkriterien, die es ermöglichen, die Chancen von Kooperationen in den Blick zu nehmen, sind:

A. Leistungsfähigkeit und Rahmenbedingungen

u. a. Exzellenzinitiativen, Verfahren zur Erteilung von Forschungsgenehmigungen und Visa

B. Internationalisierungsgrad und internationale Positionierung

u. a. Strategien für internationale Hochschulbildung, Programme zur Förderung des akademischen Austausches, Visapolitik

C. Passgenauigkeit der bildungs- und Forschungsschwerpunkte zum deutschen Wissenschafts-
system

u. a. fachliche/thematische Schwerpunkte und Innovationsstärken

D. Qualitätssicherung und Anerkennung von Abschlüssen
E. Stellenwert von Fremdsprachen und interkulturelle Kompetenz

Kritische Faktoren, die bei einer Abwägung des Risikos der Kooperation im Vordergrund stehen, spiegeln sich beispielsweise in folgenden Subkriterien wider:

F. Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung
G. Autonomie der wissenschaftlichen Einrichtungen
H. Finanzierungssysteme der Hochschulen
I. Ethische Leitlinien
J. Wirtschafts- und Wissenschaftsspionage
K. Zivil-militärische Verbindungen im Hochschulsektor, mit Fokus auf Dual-Use

Internationale Kooperationen, wissenschaftlicher Austausch und die Mobilität von Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Forschenden und Lehrenden bieten  mannigfaltige Chancen für das gemeinsame Lernen und Forschen, für Wissens und Technologietransfer sowie zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, zum Beispiel, um einen Beitrag zur Lösung globaler Herausforderungen zu leisten . Hochschulen können von der jeweiligen Forschungsexpertise, den Standortvorteilen oder nationalen Rahmenbedingungen des Kooperationspartners profitieren. Dies kann sich im Zugang zu Ressourcen zeigen: das Bündeln gemeinsamer personeller und finanzieller Kapazitäten ermöglicht es, Synergiepotenziale zu nutzen, Ausrichtung und Umfang eines Projektes zu erweitern und seine Effizienz und Wirksamkeit zu steigern. Unterschiedliche Perspektiven, Wissenschaftstraditionen und methodische Ansätze weiten den Blick und bieten Impulse für den fachlichen Erkenntnisgewinn genauso wie für die wissenschaftliche und persönliche Entwicklung.

Durch internationalen Austausch werden Brücken geschlagen: zwischen Kontinenten und Ländern, unterschiedlichen Systemen und Fachbereichen, methodischen Zugängen und Mentalitäten. Dies erhöht die Reflexionsfähigkeit, schafft Verständnis für unterschiedliche Kontexte und schärft die interkulturelle Sensibilität für divergierende Perspektiven und Ansätze.

Leitfragen

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A. Leistungsfähigkeit und Rahmenbedingungen des jeweiligen Wissenschaftssystems

  • Sind mir Basisinformationen zu Leistungsfähigkeit und wissenschaftspolitischen Rahmenbedingungen des Kooperationslandes bekannt?
  • Gibt es nationale Exzellenzinitiativen?
  • Besteht ein Rechtsrahmen zur Reglementierung von Ausfuhr, Verbleib, Verwertung von Proben, Daten oder gemeinsamer Entwicklungen und/oder Vorgaben zu gemeinsamen Veröffentlichungen von Forschungsergebnissen?
  • Ist der Beantragungsprozess und Gültigkeitsbereich unterschiedlicher Visumstypen und/oder nationaler Forschungsgenehmigungen hinreichend bekannt?

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B. Internationalisierungsgrad der nationalen Hochschulsysteme und internationale Positionierung

  • Besteht auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene eine Internationalisierungsstrategie für den Hochschul- oder Forschungssektor?
  • Wie schneidet das Land in internationalen Rankings ab? Welches sind die besonders hoch gerankten Institutionen?
  • In welchem Ausmaß und mit welchem Schwerpunkt unterstützt die Politik auf nationaler oder regionaler Ebene die Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung?

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C. Passgenauigkeit der Bildungs- und Forschungsschwerpunkte

  • Gibt es von der Wissenschaftspolitik definierte Schwerpunktbereiche? Werden diese durch konkrete Programme unterstützt?
  • Gibt es eine aktive Innovationsförderpolitik unter Einschluss von Hochschulen?
  • Gibt es eine besondere Förderpolitik für Angewandte Wissenschaften?
  • Gibt es etablierte Mechanismen zum Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung?
  • In welchen thematischen Forschungsfeldern besteht ein besonderes Interesse an einer Kooperation mit deutschen Wissenschaftseinrichtungen?
  • Welche Forschungsstrukturen stellen einen besonderen Mehrwert für die Kooperation dar?

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D. Qualitätssicherung und Anerkennung von Abschlüssen

  • Gibt es verbindliche Akkreditierungs- und Qualitätssicherungsvorgaben?
  • Welche Einrichtung ist/welche Einrichtungen sind für die Akkreditierung von Hochschulen und wissenschaftlichen Abschlüssen zuständig?
  • Wer ist für die Freigabe von Änderungen in Studiencurricula zuständig?
  • Welche Risiken können sich aus den nationalen Vorgaben für die Zusammenarbeit ergeben?

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E. Stellenwert von Fremdsprachen und interkultureller Kompetenz

  • Welche Sprache ist die Lingua Franca Ihres Kooperationsprojektes?
  • Werden durch die gewählte und genutzte Sprache Partner bevor oder benachteiligt?

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F. Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung

  • Ist Wissenschaftsfreiheit rechtlich garantiert?
  • Bestehen an Wissenschaftsein richtungen Zensurstrukturen oder systemischer Druck, der zu Selbstzensur führen kann?

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G. Autonomie der wissenschaftlichen Einrichtungen

  • Haben Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen eigene Budgets?
  • Wer besetzt die Entscheidungsgremien? Gibt es Unterschiede zwischen formalen Bestimmungen und der gelebten Realität?
  • Innerhalb der Einrichtungen: Über welche Sachverhalte können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Fachbereiche selbständig entscheiden? Wo brauchen sie die Zustimmung von zentralen Gremien, zentraler Verwaltung beziehungsweise der Hochschulleitung? Gibt es weitere Strukturen (zum Beispiel Parteiverantwortliche), die Entscheidungen mit bestimmen?

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H. Finanzierungssysteme der Hochschulen

  • Über welche Mittel finanziert sich die Partnerinstitution?
  • Ist die jeweilige Partnerinstitution in staatlicher oder privater Trägerschaft? Beteiligen sich Stiftungen oder Unternehmen an der Finanzierung der für Ihre Partnerschaft relevanten Institute oder Forschungsprojekte?

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I. Ethische Leitlinien

  • Wie können die gemeinsamen Rahmenbedingungen der Kooperation auf der Basis eines definierten Wertekanons und grundgesetzlicher Bestimmungen (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) festgelegt werden?
  • Wie können die Lebensrealität und die Wissenschaftstraditionen der Partner adäquat berücksichtigt werden? Lässt sich zu Konfliktpunkten trotz unterschiedlicher Positionen ein gemeinsamer Nenner finden?
  • Gibt es Ethikkommissionen und definierte ethische Standards an wissenschaftlichen Einrichtungen? (vor allem relevant in den Lebenswissenschaften)

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J. Wirtschafts- und Wissenschaftsspionage

  • Sind die Projektbeteiligten in Bezug auf mögliche Risiken des versuchten Zugriffs auf Daten, Informationen und Forschungsergebnisse sensibilisiert?
  • Wissen Sie an wen Sie sich in Verdachtsfällen wenden können?

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K. Zivil-militärische Verbindungen im Hochschulsektor, Dual-Use

  • Ist Ihnen die Struktur zivil-militärischer Verflechtungen im Partnerland bekannt?
  • Haben Sie Informationen oder Anhaltspunkte, dass Hochschulen im Verantwortungsbereich der nationalen Streitkräfte oder des Verteidigungsministeriums beheimatet sind?

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Bei der Beantwortung dieser Fragen stellen sich je nach landes- und institutionenspezifischem Kontext Herausforderungen verschiedenster Art. Gerade in diesem Bereich hat sich der Peer-to-Peer-Erfahrungsaustausch zwischen deutschen oder auch europäischen Hochschulakteurinnen und -akteuren als guter Weg erwiesen, um von den “Lessons Learnt” erfahrener Projektverantwortlicher zu profitieren. Hierzu organisiert das KIWi regelmäßige Dialogforen wie die Reihe “Dual-Use in internationalen Wissenschaftskooperationen”“.

Erläuterungen zu den Subkriterien

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A. Leistungsfähigkeit und Rahmenbedingungen

Motivation und Gründe, die für eine Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern sprechen, beziehen sich zunächst auf das Fachliche: wissenschaftliche Expertise, gemeinsame Forschungsinteressen, vergleichbare Standards sowie kompatible Lehr- und Forschungskulturen. Aber auch komplementäre Forschungsfelder, spezifische naturräumliche oder demografische Konstellationen können den Ausschlag für wissenschaftliche Kooperationsbeziehungen geben. Zunächst empfiehlt es sich daher, bei der Bewertung der Chancen und Potenziale die (A) Leistungsfähigkeit des jeweiligen Wissenschaftssystems zu betrachten und des Weiteren die Kontextfaktoren näher zu analysieren, die das Umfeld der potenziellen Kooperationspartner prägen.

Dazu können zum Beispiel Aspekte wie Sicherheit und Nachhaltigkeit der Beschäftigungsverhältnisse sowie Entlohnungsstrukturen auf Partnerseite gehören. Wenn eine starke Fluktuation und häufiger Personalwechsel auf relevanten Funktions- und Arbeitsebenen der Hochschule vorliegen, sollten sich Partner von Beginn an auf solche erfolgskritischen Rahmenbedingungen einstellen und gegebenenfalls in der Lage sein, flexibel zu reagieren und innovative Lösungen zu finden. Auch die Betreuungsrelation an den jeweiligen Hochschulen ist ein wichtiger Parameter, der Auskunft gibt zu “Workload”, Qualität der Lehre und Ressourcen, die für Forschung eingesetzt werden können.

Schließlich wirken sich auch Faktoren, die nicht unmittelbar mit dem Wissenschaftssystem zusammenhängen, wie etwa Chancengleichheit und Umgang mit Meinungsfreiheit, Diversität und Genderverhältnissen, erheblich auf das Funktionieren und den Ertrag von Kooperationen aus.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere Verfahren zur Erteilung von Forschungsgenehmigungen und Visa, sollten im Vorfeld bekannt sein und beachtet werden. Dies beinhaltet beispielsweise die Frage welche Melde und Dokumentationspflichten mit einem bestimmten Visumstyp einhergehen. Studierende, Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Promovierende wie auch Hochschullehrerinnen und -lehrer sollten bei der Planung von Auslandsaufenthalten sensibilisiert sein, dass sie je nach Charakter der Reise (Studienaufenthalt, Teilnahme an Konferenz, Kooperationsanbahnung, Feldforschung etc.) eigenverantwortlich sowie in Absprache mit den Partnern prüfen, welche Visumskategorie des Ziellandes die geplanten Aktivitäten vollumfänglich abdeckt. Insbesondere bei Forschungsvisa und Studienvisa außerhalb etablierter Partnerschaftsprogramme kann der Beantragungs- und Bearbeitungsprozess viel Zeit in Anspruch nehmen. Das kann insbesondere bei befristeten -, Projekt- oder Forschungsstellen ein wichtiger Faktor sein. Daher sollte darauf geachtet werden, die Auswahl und Beantragung des zutreffenden Visums frühzeitig in die Wege zu leiten.

Die frühe Einbindung der Partnerinstitution und die Konsultation eines Netzwerks an Vertrauenspersonen vor Ort ist dabei zentral. Die jeweilige Gastinstitution kann für diese administrativen Prozesse beratend zur Seite stehen und an zentrale Stellen im jeweiligen Land verweisen, die verbindlich zu Visumsangelegenheiten und Beantragungsformalien Auskunft geben können. In vielen Fällen ist gerade bei der Beantragung von Forschungsvisa und -genehmigungen neben der Vorlage umfassender Formulare und eines Exposés mit detailliertem thematischen und kalendarischen Forschungsplan, die genaue Angabe von Partnern und Partnerinstitutionen vor Ort Voraussetzung für die Beantragung eines Visums. In manchen Kontexten bürgt die nationale Partnerinstitution für die Einhaltung der Bedingungen von Visum und Forschungsgenehmigung. Daher ist es auch für die Partnereinrichtung wichtig, sich rechtzeitig und umfassend kundig zu machen. Vielfach kommt es auch zu einer persönlichen Vorsprache und Vorstellung des Studien oder Forschungsvorhabens bei Institutionen des Kultus- oder Bildungsministeriums, Immigrationsbehörden, Clearingstellen oder bei einem gemeinsamen Gremium dieser Instanzen.

Mit dem Erhalt eines Visums können auch nach Ankunft oder je nach Forschungsplan mit Ortswechseln und/oder Feldforschungsphasen im Zielland Meldepflichten bei unterschiedlichen Behörden vor Ort einhergehen (beispielsweise Immigrationsbehörde, Bildungs- und/oder Forschungsministerium, Stadtverwaltung, örtliche Polizeiwache).

Die Ausfuhr oder Verwertung von Proben und Materialien (beispielsweise Bodenproben, Pflanzen, Gesteinsarten, Korallen, Tiere, Insekten etc.) oder auch sozialwissenschaftlicher Daten ist in vielen Ländern reglementiert. Hierzu sollten insbesondere die Zoll beziehungsweise Ein- und Ausfuhrbestimmungen des jeweiligen Partnerlandes konsultiert werden. In manchen Ländern müssen Proben und Materialien sowie Daten aus sozialwissenschaftlichen Erhebungen auch in Forschungskooperationen im Land verbleiben und in Laboren oder Institutionen vor Ort ausgewertet werden. Das sollte im Vorfeld einer Kooperationsanbahnung erörtert sowie im weiteren Verlauf in Kooperationsvereinbarungen und Projektpläne aufgenommen werden.

B. Internationalisierungsgrad und internationale Positionierung

Neben den fachlichen Schwerpunkten der Partnereinrichtung und der vorhandenen universitären Infrastruktur und Ausstattung sollten der Grad der Internationalisierung, das internationale Renommee ebenso wie bestehende Netzwerke bei der Anbahnung von internationalen Kooperationen analysiert werden. In vielen Ländern gibt es auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Strategien und Maßnahmen, um Internationalisierung zu stärken. Diese sind ein guter Indikator für die Einschätzung der Chancen der Zusammenarbeit.

Von besonderem Interesse sind Förderprogramme und Ausschreibungen in Partnerländern, die gegebenenfalls genutzt werden können, um Ko- oder Anschlussfinanzierungen zu erhalten und so eine bestehende Partnerschaft zu optimieren oder auszubauen.

Eine erste Orientierung über die internationale Leistungsfähigkeit eines Hochschulsystems geben Rankings. Auch wenn diese aufgrund von eingeschränkten Perspektiven und nicht immer nachvollziehbaren Methoden kritisierbar sind – und dies gerade in Deutschland sehr verbreitet ist – , bleibt doch der Tatbestand bestehen, dass sie die einzigen vorhandenen Ressourcen sind, welche eine vergleichende Bewertung von Hochschulen aus aller Welt darstellen. Der Aufmerksamkeitswert der jährlich aktualisierten Rankings ist jedenfalls hoch; in vielen Ländern bilden sie die Entscheidungsgrundlage für die Studienwahl. Als erster Anhaltspunkt sind Rankings durchaus geeignet; zugleich lohnt ein Blick auf das Gesamtportfolio internationaler Kooperationen in dem Land.

Detaillierte Informationen zu Stärken und Schwächen der jeweiligen Rankings enthält die DAAD Publikation Internationale Hochschulrankings. Hintergründe, Methodik und die Platzierungen der deutschen Hochschulen.

C. Passgenauigkeit der Bildungs- und Forschungsschwerpunkte

Im Zentrum steht in Bezug auf (C) die Frage nach dem fachlichen Gewinn, den die Kooperation mit einer Partnerinstitution in einem gegebenen Hochschulsystem erwarten lässt. Hierbei kann es sich als Vorteil erweisen, wenn im Partnerland ähnliche Strukturen und Schwerpunkte vorherrschen wie in Deutschland, denn dies erleichtert die Zusammenarbeit und vermeidet Reibungsverluste oder Missverständnisse. Zugleich kann es jedoch von großem Interesse sein, in einem Land aktiv zu werden, in dem Rahmenbedingungen und/oder fachliche Schwerpunkte und Forschungsstrukturen stark vom eigenen System abweichen. Dabei kann es sich um natürliche Gegebenheiten handeln (wie etwa das Vorhandensein eines spezifischen Forschungsgegenstands), um Rahmenbedingungen für Forschung (die ermöglichen können, Ergebnisse zu erzielen, die in Deutschland nicht möglich wären) oder um das Bestehen von Forschungsinfrastrukturen (deren gemeinschaftliche Nutzung erhebliche Synergien herstellt). Hieraus entsteht im besten Fall eine Komplementarität, die es ermöglicht, die eigenen Forschungsoptionen und -erkenntnisse zu erweitern.

Ein zentraler Aspekt der strukturellen Passung beziehungsweise Komplementarität des jeweiligen Systems sind die Verwaltungs- und Bürokratiestrukturen, die das wissenschaftliche Arbeiten und Handeln der Hochschulakteure prägen. Eine Befassung mit der Hochschul-Governance, den Verwaltungsstrukturen sowie den zugrunde liegenden soziokulturellen Hierarchiekonzepten kann dazu beitragen, die spezifischen Rahmenbedingungen der Partnerhochschule besser zu verstehen. Hierbei geht es mitunter um sehr konkrete Abläufe und Verfahren. So können sich beispielsweise aus unterschiedlichen Buchhaltungsverfahren oder Abrechnungsstrukturen Herausforderungen im Bereich der Finanztransaktionen ergeben. Hier kommen teils große Mengen an Bargeld zum Einsatz, was wiederum nahe liegende Risiken für die im Projekt eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sich bringt. Auch für solche Hürden sollten Lösungen im Vorfeld einer Kooperation angedacht werden.

D. Qualitätssicherung und Anerkennung von Abschlüssen

Der Bologna-Prozess hat eine erhebliche Harmonisierung von Strukturen und Verfahren der Hochschulbildung sowie der Qualitätssicherung mit sich gebracht, innerhalb Europas, aber durchaus mit Ausstrahlung über den Kontinent hinaus. Auch im Bereich der Anerkennung von Abschlüssen hat die flächendeckende Umstellung auf das zweistufige Studiensystem zu großer Konvergenz geführt. Die Vergleichbarkeit und Lesbarkeit von Hochschulsystemen weltweit ist heute in erheblich größerem Umfang gegeben als noch vor 20 Jahren. Für internationale Kooperationsformate – wie etwa Doppelabschlüsse oder gemeinschaftliche Promotionsverfahren (Co-tutelle de thèse) – wurden zwischenstaatliche Regelungen getroffen und auf nationaler Ebene Handreichungen erstellt. Trotz dieses Annäherungsprozesses, der in vielen Ländern die Etablierung vergleichbarer Qualitätssicherungsstandards und -verfahren zur Folge hatte, bestehen bis heute erhebliche Unterschiede, wenn es um den Umgang mit Regelprozessen und die jeweilige landesspezifische Auslegung geht. In der Beschäftigung mit diesem – für das Gelingen von Kooperationen essenziellen – Themenkomplex ist es daher erforderlich, sich nicht ausschließlich an der Oberfläche der Verfahren und Terminologien zu bewegen, sondern die dahinterliegende Praxis und den dazugehörigen kulturellen Kontext kennen und verstehen zu lernen.

Hierfür ist es überaus hilfreich, den Austausch nicht nur mit unmittelbaren Ansprechpartnern, wie zum Beispiel den für das Kooperationsprojekt zuständigen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, zu suchen, sondern sich mit den Verästelungen der jeweiligen nationalen  und lokalen Strukturen vertraut zu machen. Auch in anderen Ländern verhält es sich so, dass unterschiedliche Stakeholder wie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studierende und Verwaltungspersonal, Hochschulleitungen oder eben Vertreterinnen und Vertreter von übergeordneten Ministerien eine jeweils sehr unterschiedliche Sicht auf die anzuwendenden Verfahren und ihre Verbindlichkeit haben. Je tiefer der Einblick ist, der im Rahmen der Zusammenarbeit gewonnen wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht zu Enttäuschungen kommt und gegebenenfalls auftretende Krisen und Probleme in gutem Einvernehmen gelöst werden können.

Auch in anderen Regionen gibt es regionale Qualitätssicherungskooperationen sowie nationale Qualitätssicherungs- und Akkreditierungsprozesse, die insbesondere bei der Weiterentwicklung von Curricula frühzeitig berücksichtigt werden sollten.

E. Stellenwert von Fremdsprachen und interkultureller Kompetenz

Auch wenn Englisch die Lingua Franca der internationalen Wissenschaft ist: Verhandlungssichere Kenntnisse der Sprache des Gastlandes sind ein unschätzbares Plus für den Aufbau einer Kooperation. Dies kann naturgemäß nicht flächendeckend vorausgesetzt werden. Dennoch empfiehlt es sich, ein gewisses Interesse an Sprache und Kultur im Partnerland zu zeigen. Selbst rudimentäre Sprachkenntnisse können als Eisbrecher fungieren und wahre Wunder wirken. Sprache ist der zentrale Schlüssel zum Verstehen einer fremden Kultur und sollte die entsprechende Aufmerksamkeit erfahren.

Interkulturelle Sensibilität ist eine wichtige Voraussetzung für den Aufbau erfolgreicher Kooperationen mit internationalen Partnern. Diese ist umso stärker gefordert, je weniger Einblicke und Vorwissen zu der jeweiligen Kultur vorhanden sind. Gerade in dieser Konstellation ist es wichtig, sich nicht voll und ganz auf die Sachebene zu verlassen, sondern Zeit und Mühe in den Aufbau persönlicher Beziehungen zu investieren. In vielen Ländern, vor allem in außereuropäischen Kulturkreisen (Afrika, Asien, Lateinamerika), basieren Kooperationen und entsprechende vertragliche Vereinbarungen auf personalisierten Vertrauensverhältnissen. Diese bedürfen eines sorgfältigen und langfristigen Aufbaus und einer intensiven Kontaktpflege. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollten daher sowohl bereit sein als auch die entsprechende Unterstützung erhalten, in soziale Aspekte wie gemeinsames Kennenlernen und persönlichen Austausch, Zeit und Interesse investieren zu können.

Die Planungssicherheit und ein gegebenenfalls unterschiedliches Verständnis von Zeit und Ressourcenallokation sind weitere Aspekte, die in der Anbahnungsphase von Kooperationen beachtet werden sollten. Mangelnde Planungssicherheit beinhaltet auch eine Ergebnisoffenheit für Entwicklungen, aus denen sich kreative Ideen und Innovationen generieren lassen.

F. Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung

Im Kontext von Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung stellen auch eventuell bestehende Zensurstrukturen oder systemischer Druck, der zu Selbstzensur führen kann, kritische Reflexionspunkte dar. Dieser Rahmenbedingungen sollte man sich bewusst sein, um sowohl sich selbst als auch die Kooperationspartner nicht durch unsensibles Agieren einer möglichen Gefahr auszusetzen. Wenn man sich gegen die Verlängerung oder gegen die Aufnahme einer Kooperation entscheidet und dies im Rekurs auf die Wissenschaftsfreiheit oder in berechtigter Sorge um diffamierte oder verfolgte Wissenschaftlerinnen und  Wissenschaftlern tut, dann könnte durch die Anwendung “roter Linien” gerade denjenigen geschadet werden, die gegen ein restriktives und autoritäres System opponieren. Häufig gelingt es progressiven Kräften, die auf Autonomie der Hochschulinstitutionen und auf Freiheit der Wissenschaften beharren, erfindungsreich und couragiert Nischen zu finden, aus denen heraus sie Opposition, Kritik und einen pluralistischen Diskurs weiterhin kreativ gestalten. Generalisierende Schemata, die Hochschulräume undifferenziert “als Ganzes” betrachten, bergen die Gefahr, nach einem paternalistischen Muster zu verfahren. Daher bietet sich das offene Gespräch mit Partnern zur gemeinsamen Entscheidungsfindung an.

G. Autonomie der wissenschaftlichen Einrichtungen
H. Finanzierungssysteme

Ein kritischer Aspekt, welcher im Abwägungs- und Beurteilungsprozess berücksichtigt werden sollte, betrifft den Grad der (G) Autonomie der wissenschaftlichen Einrichtungen. Wie unabhängig können die einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf Fachbereichsebene agieren? Welche Anreiz- und Beförderungsstrukturen liegen vor, welche Voraussetzungen für die Erlangung akademischer Grade müssen erfüllt sein? Wie transparent und frei erfolgt die Themenvergabe von Abschlussarbeiten oder Promotionen in den jeweiligen Hochschulen? Bestehen Eingriffe in die Themenauswahl von Publikationen oder von Konferenzprogrammen? Solche Überlegungen sollten jedoch nicht unabhängig vom nationalen und regionalen Kontext angestellt werden: Die jeweilige wissenschaftliche Sozialisation der Generation von Hochschulakteuren, mit denen man mittelbar oder unmittelbar zusammenarbeitet, sollte immer mit reflektiert und in das eigene Handeln einbezogen werden, insbesondere dort, wo die Grundlagen des eigenen Wissenschaftsverständnisses berührt werden.

Ungeachtet internationaler Standards, auf die sich beide Partner in der Kooperation verpflichten sollten, empfiehlt es sich, den Universalitätsanspruch eines europäischen oder westlichen Wissenschaftsverständnisses und -systems gerade auch unter postkolonialen Gesichtspunkten zu reflektieren. Solche Diskurse stehen dabei stets in einem  Spannungsverhältnis zwischen Kulturrelativismus und Eurozentrismus und sollten unter kritischer Berücksichtigung beider Dimensionen geführt werden. Wichtig ist auch, im Wissen um die kulturellen Prägungen und Wissenschaftstraditionen eines Landes Fragen zu Wissenschaftsautonomie und Forschungsstandards frühzeitig zu thematisieren und etwaige Differenzen mit entsprechendem Gespür für die soziokulturellen Prägungen der Kooperationspartner transparent und explizit zu machen.

I. Ethische Leitlinien

Diese Aspekte werden dann konkret, wenn es um die Definition von Ethikrichtlinien für internationale Kooperationen oder auch um das Aufsetzen konkreter Kooperationsverträge geht. Wie können die Lebensrealität und die Wissenschaftstraditionen der Partner adäquat berücksichtigt werden und die gemeinsamen Rahmenbedingungen der Kooperation auf der Basis des eigenen Wertekanons und grundgesetzlicher Bestimmungen (zum Beispiel Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) sinnvoll und ausgewogen definiert werden? Zu welchen Konfliktpunkten lässt sich trotz unterschiedlicher Positionen ein gemeinsamer Nenner finden? In diesem Kontext ist es besonders wichtig, sich der eigenen Motivationslage sehr bewusst zu sein. Der beschriebene Abwägungsprozess sollte aufrichtig erfolgen, und zwar losgelöst von eigenen Forschungs und Kooperationsinteressen. Auch diese sind legitim, sollten aber transparent als solche in die Entscheidungsfindung eingebracht werden.

Darüber hinaus gibt es vor allem im medizinischen Bereich in vielen Ländern nationale oder hochschuleigene Ethikrichtlinien und Entscheidungsprozesse, die bei der Planung von Kooperationsvorhaben frühzeitig berücksichtigt werden sollten.

J. Wirtschafts- und Wissenschaftsspionage
K. Zivil-militärische Verbindungen im Hochschulsektor und Dual-Use

In den letzten Jahren hat sich ein stärkeres Bewusstsein für mögliche Gefährdungen des Schutzes geistigen Eigentums und der redlichen Verwendung von Forschungsergebnissen entwickelt. Die illegitime Aneignung von Daten, Informationen und Forschungsergebnissen kann durch Spionagetätigkeiten oder auch durch Hackerangriffe an unzureichend geschützten Schnittstellen erfolgen.

Eine Sensibilisierung für den Schutz der eigenen Daten, für den Aufbau einer Verschlüsselungs- und Sicherheitsinfrastruktur sind Konsequenzen aus angezeigten und strafrechtlich aufgearbeiteten Fällen. Bei Verdachtsfällen stehen den Hochschulen die Kontakt- und Informationsangebote der zuständigen Behörden zur Verfügung, vorrangig das Bundeskriminalamt sowie die Landeskriminalämter und auch das Bundesamt für Verfassungsschutz, die auch bei der Besprechung geeigneter Präventionsmaßnahmen behilflich sein können. Die Initiative Wirtschaftsschutz ebenso wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sensibilisieren für Maßnahmen, die sich ergreifen lassen zum Schutz von Daten, Forschungsergebnissen und Entwicklungen.

Eine belastbare Sicherheitsinfrastruktur im Physischen wie auch im Digitalen, ein klar reglementiertes und exklusives Zugangsmanagement sowie eine entsprechende  Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen in diesem Zusammenhang wichtige Präventionsmaßnahmen dar.

Gleichsam sollten sicherheitsstrukturelle Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen nicht den Nährboden für einen etwaigen Generalverdacht oder einer unterschwelligen Skepsis bereiten. Der Schutz des geistigen Eigentums aller beteiligten Partner vor illegalen Zugriffen und illegaler Verwendung Dritter, der anhand von Kooperationsvereinbarungen zur Verwendung der Ergebnisse gemeinsam definiert sein sollte, kann im Fokus der Sensibilisierungs- und Schutzmaßnahmen stehen.

Dies lässt sich auch auf die Verwendung von Forschungsergebnissen für militärische Zwecke beziehen. Zivilmilitärische Verbindungen im Universitätssektor eines Partnerlandes sind für hiesige Akteure nicht immer offensichtlich oder leicht zu ermitteln. Im Bereich Dual-Use sind durch Sanktionen, Nonproliferationsvorgaben und Ausfuhrkontrollen gesetzlich “rote Linien” bestimmt.

In der umfassenden Grauzone zivil-militärischer Verbindungen ist eine selbständige wissenschaftsverantwortliche Abwägung, eine Berücksichtigung von Kontextfaktoren und die Erörterung potenzieller Auswirkungen einer Verwendung von Daten, Produkten, Entwicklungen durch Dritte erforderlich. Hier liegt es an der jeweiligen Hochschule selbst, für sich zu bestimmen, bei welchem Grad und bei welcher Qualität der Verknüpfung des Universitätssektors mit militärischen Einrichtungen und Forschungsbereichen sie für sich “rote Linien” ziehen möchte.

Quellen

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Im Folgenden werden Referenzquellen aufgeführt, die eine erste Einordnung ermöglichen. Zu Beginn werden jeweils die wichtigsten Subkriterien genannt, zu denen anschließend jeweils Informationen zur Verfügung gestellt werden.

A. Leistungsfähigkeit und Rahmenbedingungen
C. Passgenauigkeit
D. Qualitätssicherung
E. Fremdsprachen- und interkulturelle Kompetenz
H. Finanzierungssysteme

DAAD-Bildungssystemanalysen (BSA) und Bildungssystemanalysen individuell (BSAi)

Eine systematische Darstellung des jeweiligen Hochschul und Bildungssystems liefern die DAAD-Bildungssystemanalysen des DAAD. Sie stellen umfangreiche Analysen von Hochschulsystemen bereit und bieten Informationen unter anderem zu Hochschultypen und zum Studiensystem, zu Hochschulzugang und -abschlüssen, zur Internationalisierung und Bildungskooperation und zum Stand der deutschen Sprache. Über die DAAD-Bildungssystemanalyse individuell (BSAi) lassen sich anhand ausgewählter Themen oder ausgewählter Länder Vergleiche unterschiedlicher Bildungssysteme individuell zusammenstellen. Ferner sind die BSA durch praktische Hinweise zur Anbahnung von  Hochschulbeziehungen und zum Aufenthalt vor Ort ergänzt.

GATE-Germany

Weitere umfassende Informationen über auserwählte Hochschulsysteme sowie detaillierte Länderprofile von GATE-Germany stehen über das Konsortium für internationales Hochschulmarketing GATE Germany, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), zur Verfügung. Die Geschäftsstelle von GATE Germany ist im DAAD verortet. Ebenfalls gefördert vom BMBF werden über die DAAD- Kampagne studieren weltweit – ERLEBE ES! Länderinformationen bereitgestellt, die auf die Bedarfe der studentischen Zielgruppe zugeschnitten sind.

A. Leistungsfähigkeit und Rahmenbedingungen
C. Passgenauigkeit

Internationales Büro und Kooperation international

Auch die in Kriterium 2 beschriebenen Angebote des Internationalen Büros des DLR Projektträgers sowie die Informationsplattform Kooperation international dienen als einschlägige Informationsquellen für die genannten Subkriterien mit Schwerpunktsetzung auf der internationalen Forschungskooperation.

B. Internationalisierungsgrad

"HSI-Monitor – Profildaten zur Hochschulinternationalität"

Der HSI-Monitor – Profildaten zur Hochschulinternationalität unterstützt als Informations- und Monitoringwerkzeug die Hochschulen bei der Planung und Implementierung von Internationalisierungsstrategien. Über den “HSI Monitor” lassen sich beispielsweise auch Informationen zu Internationalen Hochschulkooperationen beziehen. Das Projekt “HSI Monitor – Profildaten zur Hochschulinternationalität” ist ein Gemeinschaftsprojekt des DAAD, DAAD, der AvH, der DFG und der HRK.

C. Passgenauigkeit der Bildungs- und Forschungsschwerpunkte

"Global Innovation Index (GII)" der World Intellectual Property Organisation (WIPO)

Die World Intellectual Property Organisation ist eine Selbstfinanzierungsagentur der Vereinten Nationen und bietet ein Forum zur Vernetzung und Zusammenarbeit, wie auch zur Gestaltung internationaler Richtlinien zum Schutz geistigen Eigentums. In Zusammenarbeit mit der französischen Business School INSEAD und der Cornell University in New York veröffentlicht die WIPO jährlich den Global Innovation Index, eine ausgewiesene Referenzquelle zur Messung der Innovationsleistung und des Innovationsfortschritts einer Volkswirtschaft auf der Basis von achtzig Indikatoren. Dieser Index liefert eine Informationsbasis für strategische Positionierung wie auch Priorisierung besonderer Kooperationssektoren. Über die Länderanalysefunktion lassen sich beispielsweise wirtschaftliche Länderprofile separat oder auch in Form indikatorengestützter Rankings im Ländervergleich aufrufen. Ferner wird ein Ranking mit den einhundert weltweit dynamischsten Clustern von Wissenschafts- und Technologieaktivitäten zur Verfügung gestellt. Somit bietet der “GII” auch eine Perspektive auf die räumliche Verteilung innovativer Aktivitäten. Der Global Innovation Index 2020 wurde mit dem Schwerpunktthema “Wer wird Innovation finanzieren?” erstellt. Die Zusammenfassung der Key Finding findet sich hier.

F. Wissenschaftsfreiheit
G. Autonomie

"Academic Freedom Index" (AFi)

Als eine zentrale Datenquelle für Information und Beratung zu kriteriengeleiteter Bewertung von Chancen, Potenzialen und Risiken von Wissenschaftssystemen und internationalen Hochschul- und Forschungskooperationen unter dem Gesichtspunkt der Wissenschaftsfreiheit stellt der Academic Freedom Index (AFi) eine wichtige Ressource dar. Der AFi ist ein seit 2019 online verfügbarer mehrdimensionaler Index, der über den weltweiten Stand der akademischen Freiheit informiert. Der AFi trägt zu einem systematisierten, evidenzbasierten sowie global vergleichbaren Informationsstand zur Situation und Entwicklung der Wissenschaftsfreiheit bei. Der Index umfasst insgesamt acht Indikatoren, die unter anderem die folgenden fünf Dimensionen von Wissenschaftsfreiheit umfassen: die Freiheit der Forschung und Lehre, die Freiheit des akademischen Austauschs und der Wissenschaftskommunikation, institutionelle Autonomie, Campus-Integrität sowie die Freiheit der akademischen und kulturellen Meinungsäußerung. Die Daten sind öffentlich verfügbar und können über das V-Dem Online-Tool analysiert und visualisiert werden. Sie lassen sich beispielsweise länderspezifisch, im Ländervergleich, im Themenvergleich wie auch im Zeitverlauf darstellen. Der AFi-Datensatz wurde gemeinsam von Experten des Global Public Policy Institute (GPPi), der Friedrich-Alexander-Universität-Erlangen-Nürnberg (FAU), des Scholars at Risk Networks und des V-Dem-Instituts entwickelt. Jüngst wurde durch das Global Public Policy Institute eine In-Depth Studie zu Wissenschaftsfreiheit in Brasilien veröffentlicht.

Scholars at Risk Network (SAR): "Academic Freedom Monitoring Project"

Differenzierte Fallstudien lassen sich ferner auf den Seiten des Scholars at Risk Networks finden. Hier ist insbesondere das Academic Freedom Monitoring Project zu nennen, in dem Vorfälle identifiziert, bewertet und verfolgt werden, die Verstöße gegen die akademische Freiheit und/oder die Menschenrechte von Mitgliedern von Hochschulgemeinschaften darstellen: Darunter fallen Tötungen, Gewalt und Verschwindenlassen, Inhaftierung, Verfolgung, Reise- oder Bewegungseinschränkungen, Vergeltungsmaßnahmen, Verlust der Position wie andere wichtige Ereignisse. Die registrierten Vorfälle des “Academic Monitoring Projects” fließen in den jährlichen Free to Think Report des SAR “Academic Freedom Monitoring Project” ein. Ferner bietet das Scholars at Risk Network monatliche Newsletter sowie einen Online-Kurs zu Dangerous Questions: Why Academic Freedom Matters an.

"Freedom House Index"

Der Freedom House Index wurde bereits unter Kriterium 3 vorgestellt. Im Freedom House Index sind für die Bereiche Wissenschaftsfreiheit, Meinungsfreiheit sowie Zensur die Aspekte D3 “Gibt es akademische Freiheit und ist das Bildungssystem frei von umfassender politischer Indoktrination?” sowie D4 “Können Einzelpersonen ihre persönlichen Ansichten zu politischen oder anderen sensiblen Themen äußern, ohne Angst vor Überwachung oder Vergeltung zu haben?“ relevant. Beide Indikatoren werden anhand einer Skala von 0-4 bewertet. Für die verschiedenen Wissenschaftssysteme – derzeit werden 210 Länder erfasst – werden Lageberichte zu den oben genannten Aspekten mit der Ausführung von Vorfällen, Meldungen und Fallbeispielen zur Erläuterung der Bewertung durch Freedom House aufgeführt.

"G6 Statement on Open Science"

Die Stellungnahme von sechs großen europäischen Forschungseinrichtungen (Consiglio Nazionale delle Ricerche, Centre National de la Recherche Scientifique, Consejo Superior de Investigaciones Científicas, Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, Leibniz-Gemeinschaft und Max-Planck-Gesellschaft) zu Open Science ist ein wichtiges Signal für die Unterstützung offener Wissenschaft auf internationaler Ebene. Es zielt darauf ab, die Transparenz, Reproduzierbarkeit und Zugänglichkeit von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu verbessern.

In den Bereichen “Open Access Publications”, “Fair Data”, “Research Software”, “Research Assessment”, “Skills and Training” und “Information Infrastructure and Services” sollen unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Förderung der Entwicklung von offenen Repositorien und Datenbanken
  • Unterstützung der Nutzung offener Software in der Forschung
  • Entwicklung von Lehrmaterialien und Weiterbildungsmöglichkeiten in Open Science
  • Förderung der internationalen Zusammenarbeit

Die G6-Forschungseinrichtungen haben sich verpflichtet, die Umsetzung der Maßnahmen bis 2025 zu evaluieren.

Kampagne: "Ohne Freiheit keine Wissenschaft: Zehn Thesen zur Wissenschaftsfreiheit"

Anlässlich des 70. Geburtstags des Grundgesetzes hat die Allianz der Wissenschaftsorganisationen im März 2019 die Kampagne Freiheit ist unser System.  Gemeinsam für die Wissenschaft gestartet, zu deren Abschluss ein Memorandum verfasst wurde, das eine Selbstverpflichtung in Form von “Zehn Thesen zur Wissenschaftsfreiheit” umfasst. In Rahmen der Kampagne wurden zahlreiche Veranstaltungen durchgeführt und mit digitalen Formaten wie einem eigenen Podcast, Videointerviews und vielen weiteren Beiträgen auf der Website www.wissenschaftsfreiheit.de zusammengeführt. Ziel des Memorandums ist es, die Freiheit der Wissenschaft hervorzuheben und sie für künftige Herausforderungen zu stärken. Ob Unterstützung für gefährdete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland (“Scholars at Risk“), der verantwortungsvolle Umgang mit vereinfachenden oder einseitigen Informationen, Compliance Verpflichtungen oder die Förderung einer positiven Debattenkultur: Mit dem Memorandum drückt die Wissenschaft ihre Verantwortung aus, in ihren eigenen Strukturen die freie Wissenschaft bestmöglich zu unterstützen und ihrer Bedeutung in einer demokratischen Gesellschaft mehr Sichtbarkeit zu verleihen.

F. Wissenschaftsfreiheit
I. Ethische Leitlinien

DFG-Empfehlungen zum "Umgang mit Risiken in internationalen Kooperationen"

Die DFG veröffentlichte im September 2023 ihre Empfehlungen zum “Umgang mit Risiken in internationalen Kooperationen”. Keine pauschalen “roten Linien”, sondern sorgfältige Risiko-Nutzen-Abwägung im Sinne einer Einzelfallprüfung stehen im Zentrum der Empfehlungen. Dies ergänzt, wenn auch nicht explizit gemacht, die bereits im November 2022 von DFG und Leopoldina überarbeitete Publikation “Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung (2022): Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung”.

Die DFG betont, dass Kooperationen mit Staaten, in denen ein Missbrauch der Forschungsergebnisse droht, sorgfältig geprüft werden müssen. Die Entscheidung für oder gegen Kooperationen sollte auf Basis ethischer Reflexion und geltender Rechtsvorschriften erfolgen. Kontinuierliche Überprüfung der Risiken und Zusammenarbeit mit Ethikkommissionen wird empfohlen. Gutachtende sollten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einer unabhängigen Einordnung und Plausibilitätsprüfung der im Antrag dargelegten Risiken beitragen. Vor einer Förderentscheidung müssen die Gremien überzeugt sein, dass das Projekt durchführbar ist, wobei die Wissenschaftsfreiheit, einschließlich der freien Wahl von Forschungsgegenständen und Kooperationspartnern, berücksichtigt wird​.

"Leitlinien zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung" der Alexander von Humboldt-Stiftung

Mit seinen Leitlinien nimmt der Stiftungsrat der Alexander von Humboldt-Stiftung seine Verantwortung für den gewissenhaften Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung wahr. Die schriftliche Dokumentation sicherheitsrelevanter Aspekte im Begutachtungsverfahren dient darüber hinaus den beteiligten deutschen Gasteinrichtungen als Nachweis für ein sorgfältiges Handeln. Bei Bedarf werden die von Universitäten bzw. außeruniversitären Einrichtungen vor Ort etablierten Strukturen in die Begutachtung von Anträgen mit einbezogen, beispielsweise die Kommissionen für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF) oder Compliance Offices.

I. Ethische Leitlinien

European Research Council

Das European Research Council hat einen Leitfaden zur Ethik-Selbstbewertung veröffentlicht, ETHICS SELF-ASSESSMENT: step by step. Ziel dieses Assessments ist es, Leitlinien für eine Selbsteinschätzung und Reflexion von ethischen Fragestellungen zur Verfügung zu stellen sowie konkrete Maßnahmen zu benennen, um diese zu adressieren.

Schweizer Kommission für Forschungspartnerschaften mit Entwicklungsländern

Für die Erstellung von Ethikleitfäden können auch die Empfehlungen und Leitfäden der Schweizer Kommission für Forschungspartnerschaften mit Entwicklungsländern der Akademie der Naturwissenschaften herangezogen werden. Die Kommission hat einen Bewertungsleitfaden für faire Forschungsverträge veröffentlicht, Fair Research Contracting. A Self-Assessment Tool For Institutions. Dieser Bewertungsleitfaden unterstützt faire und gerechte Verhandlungsprozesse und Vertragsgestaltungen. Ein weiteres Produkt der Kommission ist der Leitfaden für grenzüberschreitende Forschungspartnerschaften. Dieser wurde auf der Basis von elf Prinzipien und sieben Leitfragen formuliert. Ebenfalls empfiehlt es sich, zur Sensibilisierung für Fragestellungen zu Krisen und Konfliktkontexten die Guidelines to  conflict sensitive research zu konsultieren.

J. Wirtschafts- und Wissenschaftsspionage

Bundesamt für Verfassungsschutz

Im Zusammenhang mit Wissenschaftsspionage ist auf die Website des Bundesamts für Verfassungsschutz zu verweisen, auf der zum einen allgemeine Informationen zu  Spionage- und Proliferationsabwehr zugänglich gemacht werden, zum anderen solche mit dem Fokus Wirtschafts- und Wissenschaftsschutz.

Bundesinnenministerium

Eine weitere Referenzquelle liefert das Bundesinnenministerium mit der “Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes“. Sie enthält Staaten, in denen besondere Sicherheitsrisiken für Personen bestehen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen oder bereits betraut sind. In die Erstellung der Staatenliste fließen Erkenntnisse und Beurteilungen der deutschen Nachrichtendienste über nachrichtendienstliche Gefährdungen und Erkenntnisse der Spionageabwehr ein.

K. Zivil-militärische Verbindungen

Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Zu Exportkontrolle und Dual-Use-Fragen ist vorrangig das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu konsultieren. Über die wegweisende Seite des Themenbereichs Exportkontrolle und Wissenschaft (Academia) können einschlägige Veröffentlichungen bezogen werden, die auch konkrete Handlungsempfehlungen enthalten. Herauszustellen ist besonders das “Handbuch Exportkontrolle und Academia” in deutscher und in englischer Sprache.

Als weiterführende Lektüre mit regionalspezifischer Ausrichtung können die Studien sowie der Unitracker des Australian Strategic Policy Institute sowie die Studien des Mercator Institute for China Studies MERICS empfohlen werden.

EU-Weißbuch "Dual-Use"

Eine europäische Perspektive bietet das “Weißbuch über Optionen für eine verstärkte Unterstützung von Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit Technologien mit potentiell doppeltem Verwendungszweck” der Europäischen Kommission (siehe auch Factsheet). Es ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets, das die wirtschaftliche Sicherheit der EU erhöhen und gleichzeitig die Offenheit von Handel, Investitionen und Forschung für die EU-Wirtschaft aufrechterhalten soll. Mit dem Weißbuch wurde eine öffentliche Konsultation eingeleitet, wie Dual-Use-Forschung im künftigen EU-Rahmen-Förderprogramm (FP 10), das im Jahr 2028 “Horizon Europe” ablösen wird, behandelt werden sollte. Die drei Vorschläge des Weißbuchs lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1) den derzeitigen Ansatz von Horizon Europa beibehalten, d. h. die strikte Trennung von ziviler Forschung unter Horizon Europa einerseits und militärischer Forschung unter dem European Defense Fund andererseits; 2) Aufhebung der ausschließlichen Konzentration auf zivile Anwendungen in ausgewählten Teilen des Nachfolgeprogramms von “Horizon Europe”; 3) Schaffung eines eigenen Förderinstruments mit besonderem Schwerpunkt auf Forschung und Entwicklung mit Dual-Use-Potenzial. In den Konsultationen wurde sich mehrheitlich für die Trennung gemäß des ersten Vorschlags ausgesprochen.

F. Wissenschaftsfreiheit
G. Autonomie
J. Wirtschafts- und Wissenschaftsspionage
K. Zivilmilitärische Verbindungen

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Stärkung der Forschungssicherheit

Im Rahmen des Wirtschaftssicherheitspakets ist neben dem Weißbuch “Dual-Use” (siehe oben) der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Empfehlung des Europäischen Rates zur Stärkung der Forschungssicherheit (Link zum Factsheet, beides in englischer Sprache) die zweite Initiative im Bereich Forschung und Entwicklung. Die Empfehlung soll Mitgliedstaaten, Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen dabei unterstützen, Sicherheitsrisiken in der Forschung angemessen zu adressieren – bei gleichzeitiger Anerkennung und Wahrung von institutioneller Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit. Die Europäische Kommission selbst plant ein europäisches Kompetenzzentrum für Forschungssicherheit. Dieses soll evidenzbasierte Politikgestaltung fördern und mit einer Plattform zur Bekämpfung ausländischer Einmischung in den Forschungs- und Innovationsbereich verknüpft werden.

DLR Projektträger: "safeguarding-science.eu"

Die Webseite safeguarding-science.eu des DLR Projektträgers richtet sich an europäische Akteure aus Bildung, Wissenschaft, Technologie und Innovation und bietet eine umfassende Zusammenstellung zum Thema Forschungssicherheit. Insbesondere die Handreichung “Due Diligence in Science” in deutscher und englischer Sprache kann als erster Anknüpfungspunkt dienen, um Risiken und Chancen einer angestrebten Kooperation zu recherchieren, analysieren und in informierter Weise bewerten zu können. Das institutionell nutzbare Online-Tool OPERATE kann dazu beitragen, Chancen und Risiken von Forschungskooperationen besser einzuschätzen, indem es alle Stakeholder an einen Tisch bringt und ein Meinungsbild schafft. Dabei bewerten Expertinnen und Experten jeweils einzeln ein Kooperationsvorhaben nach der Delphi-Methode; besonders risikoreiche oder stark unterschiedlich bewertete Aspekte werden in der Gruppe diskutiert, um zu einer gemeinsamen Einschätzung zu gelangen.

Kanadische "Guidelines and Tools to Implement Research Security"

Ein wahrer Fundus zum Thema Forschungssicherheit und Due-Diligence sind auch die “Guidelines and Tools to Implement Research Security”“ der kanadischen Regierung. Der kanadische Leitfaden “Guidance on Conducting Open Source Due Diligence” bietet einen praktischen Ansatz für die Planung, Durchführung und Interpretation von Due-Diligence-Prüfprozessen aus frei verfügbaren öffentlichen Quellen. Der Leitfaden soll dabei unterstützen einen Plan für eine Open-Source-Due-Diligence-Recherche aufzustellen, ihn mit zuverlässigen, verantwortungsvollen Techniken umzusetzen, den Prozess effizient und ethisch korrekt durchzuführen und Hinweise bis zu ihrem logischen Ende zu verfolgen, um abschließend die Ergebnisse zu dokumentieren und zu erklären.

"SECURE"-Zentrum für Sicherheit in der Forschung

In den Vereinigten Staaten wird das SECURE-Zentrum für Sicherheit in der Forschung aufgebaut (SECURE – Safeguarding the Entire Community in the U.S. Research Ecosystem). Das Beratungs- und Informationsangebot des Zentrums mit einer Zentrale an der University of Washington sowie fünf landesweit verteilte Regionalzentren richtet sich sowohl an Forschungseinrichtungen als auch an kleine und mittelständische Unternehmen.

Regionalspezifische Kooperationsleitfäden

Ferner stehen regionalspezifische Kooperationsleitfadenformate als Informationsquellen zur Verfügung. Exemplarisch für viele weitere Formate kann an dieser Stelle auf die DAAD-Handreichung Gemeinsam tragfähige Strukturen entwickeln: Deutsch-Afrikanische Hochschulkooperationen und auf das DAAD-Empfehlungspapier „Die akademische Zusammenarbeit mit China realistisch gestalten“ verwiesen werden.

Das Den Haager Zentrum für strategische Studien (HCSS) hat in enger Zusammenarbeit mit dem Leiden Asia Centre (LAC) eine umfassende Studie erarbeitet, in der die Risiken und Herausforderungen der akademischen und forschenden Zusammenarbeit mit chinesischen Partnern dargestellt werden. Zu den Ergebnissen der gemeinsamen HCSS/LAC-Studie gehört eine Checkliste, die Hochschulen in der Zusammenarbeit mit chinesischen Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen bei der Einschätzung der Risiken und potenziellen Einschränkungen unterstützen soll.

Darüber hinaus kann auf die in Ergänzung der im April 2020 von der Hochschulrektorenkonferenz HRK verabschiedeten Leitlinien und Standards in der internationalen Hochschulkooperation veröffentlichten Leitfragen zur Hochschulkooperation mit der Volksrepublik China verwiesen werden. Als Hintergrund des Papiers werden die zunehmenden Herausforderungen für deutsche Hochschulen in Wissenschaftskooperationen mit chinesischen Partnern umrissen, insbesondere rechtliche Auflagen und organisatorische Hürden, staatliche Einflussnahme auf Inhalte und Abläufe an chinesischen Hochschulen, Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit sowie zunehmende Bestrebungen Chinas, auf den internationalen wissenschaftlichen Diskurs und das hochschulische Geschehen im Ausland (auch in Deutschland) einzuwirken. Das Spektrum aufgeführter Leitfragen folgt den übergeordneten Dimensionen “Strategie und Governance”, “Gemeinsam Lehren, Lernen und Forschen”, und “Hochschulen als transnationale Räume”. Zu jeder dieser Dimensionen werden Sensibilisierungsfragen gestellt, die aus der jeweiligen Perspektive der Hochschule beantwortet werden sollen.

Weitere Kriterien

Grauer Globus mit grün eingekreister "1".

Kriterium 1: Allgemeine Sicherheitslage

Im hier vorgelegten Kriterienkatalog wird zur Erfassung der sicherheitsrelevanten Faktoren die Referenzdimension personenbezogene Sicherheit zugrunde gelegt.

Grauer Globus mit grün eingekreister "2".

Kriterium 2: Allgemeinpolitische Gebotenheit

In dem hier vorgelegten Kriterienkatalog wird die allgemeinpolitische Einordnung sowie die Sicherheitslage bewertet.

Grauer Globus mit grün eingekreister "3".Kriterium 3: Rechtsstaatlicher und gesellschaftspolitischer Rahmen

Wissenschaftskooperationen erfordern interkulturelle Sensibilität und Kenntnis des Rechtsrahmens. Unterstützung durch Fortbildungen hilft dabei.

Grauer Globus mit grün eingekreister "5".Kriterium 5: Qualität wissenschaftlicher Partnerinstitution(en)

Um eine erfolgreiche Hochschulkooperation zu gewährleisten, ist es wichtig, die richtige Partnerinstitution vor Ort zu finden.

Grauer Globus mit grün eingekreister "6".Kriterium 6: Einbettung in die eigene institutionelle Strategie

Professionelles Kooperationsmanagement erfordert die Integration in die institutionelle Gesamtstrategie. Dazu gehört auch Adaptivität und Offenheit.